Stadt Minden setzt Berechnung der Elternbeiträge Januar 2021 aus


Guten Tag liebe Eltern,

der Rat der Stadt Minden hat am 4. Februar 2021 einstimmig in seiner Sitzung unter Punkt 7 folgendes in Bezug auf die Elternbeiträge Offener Ganztag beschlossen:

„2. Die Stadt Minden setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von-Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) Vorlage: 12/2021Seite -2-im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021vollständig aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme der außerunterrichtlichen Angebote an den offenen Ganztagsschulen werden für den Monat Januar 2021 nicht eingezogen.“

Das gilt für die Betreuung „verkürzte Betreuung“ bzw. „Regelbetreuung“. Falls Sie Ferienbetreuung gebucht haben, bleibt hier der (anteilige) monatliche Beitrag für den Januar 2021 natürlich in der Berechnung. Die Ferienbetreuung wird anteilig monatlich (5,00 Euro pro gebuchter Ferienwoche) berechnet und muss damit auch im Januar gezahlt werden. Aber das berechnet das Schulbüro. Wie es im Februar aussieht, kann die Stadt Minden noch nicht sagen. Dazu würden wir Sie ggf. zu einem späteren Zeitpunkt informieren.