Wenn Sie Gelder einer sozialen Kasse erhalten (Wohngeld, SGB II, Asylgeld, Kinderzuschlag), dann übernimmt die Stadt Minden nicht nur die Kosten für die Betreuung, sondern übernimmt auch die Kosten für das Essen. Dazu müssen Sie lediglich einen Antrag ausfüllen. Die Formulare halten wir im Büro für Sie vor. Wir helfen gerne bei dem Ausfüllen des Antrages.