An Schultagen


Der Rat der Stadt  Minden hat zum 01.08.2019 die Einführung von einkommens-abhängigen Beiträgen beschlossen. Für das Schuljahr 2023/2024 gelten folgende Beiträge:

Elternbeitragssatzung ab 01 08 2023

Grundsätzlich bieten wir folgende Betreuungsformen an:

Regelbetreuung: 

Die Regelbetreuung findet täglich von 7.30 – 16.00 Uhr statt. Selbstverständlich können Sie Ihr Kind trotz dieser Betreuungsform auch erst zum Schulstart bringen oder auch um 15.00 Uhr abholen.

Verkürzte Betreuung: 

Nach Unterrichtsschluss bis 15.00 Uhr.

verkürzte Betreuung plus Spätbetreuung für einen Tag/Woche: 

Um an den Kursen ab 15.00 Uhr teilnehmen zu können, muss Ihr Kind bis 16.00 Uhr angemeldet sein. Sie haben aber die Möglichkeit, für einen Tag in der Woche eine AG-Teilnahme Ihres Kindes bis 16.00 Uhr zu buchen. Wir berechnen für die Betreuung an einem Tag pro Woche bis 16.00 Uhr pro Monat 5,00 €. Möchte Ihr Kind an zwei Tagen pro Woche an einer AG ab 15.00 Uhr teilnehmen, müssten Sie die „Regelbetreuung“ buchen.

Ein Wechsel der Betreuungszeiten ist nur zum Halbjahres-/Schuljahres-Wechsel möglich!

Sporadische Betreuung außerhalb der Kernzeit möglich
Sollte es in Ausnahmefällen nötig sein, Ihr Kind vor 8.00 Uhr bzw. von 15.00 bis 16.00 Uhr zu betreuen, melden Sie es bitte vorher an. Wir erheben hier eine Kostenpauschale in Höhe von 5,00 € pro zusätzlicher Betreuung.

Bitte beachten Sie:
Anmeldung ist für die Dauer eines ganzen Schuljahres verbindlich
Die Anmeldung zum Offenen Ganztag ist verbindlich für die Dauer eines ganzen Schuljahres (01.08. bis 31.07. des Folgejahres) und verlängert sich für das folgende Schuljahr, wenn der Betreuungsvertrag nicht bis zum 15.04. schriftlich gekündigt wird. Das Verlassen der Schule gilt automatisch als Abmeldung.

Teilnahmepflicht laut Erlass des Schulministeriums

In der OGS (offene Ganztagsschule) besteht laut Erlass des Schulministeriums eine Teilnahmepflicht an allen Schultagen bis mindestens 15.00 Uhr. Zur Teilnahme an regelmäßigen Sport-, Musik- und anderen Bildungsangeboten können die Kinder von der Teilnahme an der OGS befreit werden. Eine Befreiung ist maximal an zwei Tagen pro Woche möglich. Dazu muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. In den Anmeldeunterlagen finden Sie ein entsprechendes Formular, um Ihr Kind an maximal zwei Tagen pro Woche von der Teilnahmepflicht zu befreien. Bei Nichteinhaltung der Teilnahmeverpflichtung sind wir gezwungen, Ihr Kind vom Ganz­tag auszuschließen. Das befreit Sie allerdings nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Fragen haben.

Mitgliedschaft in der Betreuungsinitiative
Mit der Anmeldung zur Betreuung können Sie Mitglied des Vereins „Dankerser-Letelner-Betreuungsinitiative e.V. (kurz DaLeBi e.V.) werden. Damit unterstützen Sie uns, Dinge für alle Kinder anzuschaffen, die aus den öffentlichen Mitteln nicht finanzierbar sind. Der Mitgliedsbeitrag pro Schuljahr und Familie beträgt 20,00 Euro. Dieser Betrag wird im August von uns eingezogen. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn Ihr Kind die Schule verlässt oder der Betreuungsvertrag gekündigt wird.

Einhaltung von Regeln ist erforderlich
Für das Zusammenleben von Kindern und Erwachsenen ist es wichtig, dass sich jeder an bestimmte Regeln des gemeinsamen Umgangs hält. Deshalb können Kinder, die dabei erhebliche Schwierigkeiten haben, unter Umständen vom Ganztagsbetrieb ausgeschlossen werden. Doch es ist der Wille des Ganztags, dies durch eine gute pädagogische Arbeit mit den Kindern zu verhindern.