Ermäßigungen


Geschwister-Ermäßigung
Die Stadt Minden gewährt eine Geschwisterermäßigung, wenn z. B. zwei Kinder im Ganztag einer Grundschule oder ein jüngeres Kind von Ihnen in einer KiTa betreut wird. Sie müssen dazu lediglich den letzten, gültigen Kostenbescheid des jüngeren Kindes einreichen. Leider muss der Antrag auf Geschwister-Ermäßigung jedes Schuljahr nur gestellt werden. Wenn Sie zwei Kinder bei uns im OG betreuen lassen, stellen wir für Sie automatisch den Antrag auf Geschwister-Ermäßigung für diese beiden Kinder. Bei Fragen hilft das OG-Büro gerne weiter.

Antrag auf Übernahme Kosten zum Mittagessen

Für Kinder, deren Eltern Empfänger von Hartz IV, Sozialgeld/-hilfe, Kinderzuschlag, Asyl-Geld oder Wohngeld sind, übernimmt die Stadt Minden die Kosten für das Essen. Es muss dazu nur eine Kopie des jeweils gültigen Bewilligungsbescheides bei uns eingereicht und ein Antrag unterschrieben werden. Den Rest erledigen wir.